Leistungsfeststellung
Substantiv, f:

Worttrennung:
Leis·tungs·fest·stel·lung, Plural: Leis·tungs·fest·stel·lun·gen
Aussprache:
IPA [ˈlaɪ̯stʊŋsˌfɛstʃtɛlʊŋ]
Bedeutungen:
[1] begründete Bewertung der Kenntnisse und Kompetenzen eines Schülers oder Beamten • Für diese Bedeutung fehlen Referenzen oder Belegstellen.
[2] Festsetzung zustehender Zahlungen • Für diese Bedeutung fehlen Referenzen oder Belegstellen.
Herkunft:
Determinativkompositum aus den Substantiven Leistung und Feststellung mit dem Fugenelement -s
Beispiele:
[1] „Die Notenkonferenzen zu Semesterende dienten der Leistungsfeststellung und Notengebung und stellten daher einen Teil der Nacharbeiten zum Unterricht dar.“
[1] „Um sich anzumelden, bringen die Schüler das Zeugnis für die besondere Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierenden Abschlusses der Mittelschule mit.“
[1] „Für die Beurteilung eines Landeslehrers sieht das hier unstrittig anzuwendende Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz (LDG 1984) ein eigenes Verfahren zur Leistungsfeststellung vor (§§ 61 ff).“
[2] „Werden berufliche Maßnahmen der Rehabilitation nach § 122 gewährt, so gebührt Übergangsgeld ab dem Stichtag für die Leistungsfeststellung (§ 104 Abs. 2).“
[2] „Bemessungsgrundlage für die Leistungsfeststellung in der Unfallversicherung ist ja ein sehr aktueller Wert, nämlich der letzte Jahresarbeitsverdienst, der erst einer entsprechend späteren Valorisierung bedarf.“



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