Schwarzmarkt
Substantiv, m:

Worttrennung:
Schwarz·markt, Plural: Schwarz·märk·te
Aussprache:
IPA [ˈʃvaʁt͡sˌmaʁkt]
Bedeutungen:
[1] illegaler Markt, auf welchem knappe, vom Staat preislich fixierte oder durch Umgehung von Steuern und ähnlichem teilweise erheblich vergünstigte Güter gehandelt werden
Herkunft:
Determinativkompositum aus dem gebundenen Lexem schwarz- (im Sinne von unrechtmäßig) und Markt
Synonyme:
[1] Schwarzer Markt
Beispiele:
[1] Er wurde beschuldigt, seine Kleider vom Schwarzmarkt zu beziehen.
[1] „Auf dem Schwarzmarkt für Lebensmittel wollten die Straßenverkäufer verständlicherweise nicht vor der Kamera posieren.“
[1] „Vor allem die Vertriebenen sahen sich, kaum in den einzelnen Besatzungszonen Deutschlands angekommen, mit einer Vielzahl neuer Probleme konfrontiert: Wohnraum, Hausrat, Kleidung, Wäsche mussten beschafft werden, meist auf dem Schwarzmarkt.“
[1] „Da sind zunächst die Soldaten und Offiziere, die sich mit Gebrauchsgegenständen eindecken, die sie später auf dem sowjetischen Schwarzmarkt tauschen oder zu Geld machen wollen.“
[1] „Zwar waren die Behörden verpflichtet, die beschlagnahmten Vorräte zu bezahlen; zugrunde gelegt wurden dafür jedoch die amtlich festgelegten Höchstpreise - wesentlich weniger, als auf dem Schwarzmarkt zu erzielen war.“
Übersetzungen:


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