ergehen
Verb:

Flexion

Worttrennung:
er·ge·hen, Präteritum: er·ging, Partizip II: er·gan·gen
Aussprache:
IPA [ɛɐ̯ˈɡeːən]
Bedeutungen:
[1] Amtsdeutsch, Hilfsverb sein: offiziell ausgestellt/festgestellt/zugestellt werden
[2] Hilfsverb sein: sich in einer Situation befinden; jemandem geschehen
[3] reflexiv, Hilfsverb haben: sich länger und wortreich über ein Thema ausbreiten
[4] reflexiv, Hilfsverb haben: draußen um der Freude willen langsam spazierengehen
Herkunft:
Ableitung vom Verb gehen mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) er-
Beispiele:
[1] Das amtliches Schreiben erging an den Vater der Antragstellerin.
[2] Meinem Bruder ergeht es auch nicht viel besser.
[2] Wie ist es euch auf der Reise ergangen?
[3] „Die Vorrede ‚Orléans 1534‘ – Sie argumentiert auffallend unbestimmt, ist langatmig gehalten und ergeht sich in Andeutungen, wie man es bei Calvin nicht gewohnt ist.“
[4] Die Kurgäste ergingen sich in den Anlagen.
Redewendungen:
etwas über sich ergehen lasssen



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