Adverb
Substantiv, n:

Worttrennung:
Ad·verb, Plural: Ad·ver·bi·en
Aussprache:
IPA [atˈvɛʁp]
Bedeutungen:
[1] Linguistik, Wortarten: Wort, welches die Funktion hat, die Umstände von Tätigkeiten, Personen, Gegenständen, Ereignissen, Eigenschaften und Verhältnissen zu spezifizieren, also genauer zu beschreiben
Herkunft:
im 16. Jahrhundert von lateinisch (nomen) adverbium n „zum Wort, Verb Gehöriges“ entlehnt, heutige Form 18. Jahrhundert
Synonyme:
[1] Umstandswort, seltener: Adverbium, Nebenwort, Zuwort
Gegenwörter:
[1] Adjektiv, Artikel, Interjektion, Konjunktion, Präposition, Partikel, Pronomen, Substantiv, Verb
Beispiele:
[1] Neben Wörtern wie „hier“ und „jetzt“ gibt es eine ganze Menge von Adverbien wie z. B. „mittags“, „beispielsweise“ und „verdientermaßen“, die aus Ableitungen entstanden sind.
[1] „In semantischer Hinsicht modifizieren Adverbien ein Geschehen, ein Objekt o. Ä. bezüglich seiner Umstände (wo, wann, wie, warum, mit welcher Wahrscheinlichkeit usw.): daher werden Adverbien oft auch als Umstandswörter bezeichnet.“
[1] „Ein Adjektiv kann wie ein Adverb gebraucht werden.“
Übersetzungen:


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