Bundeskanzler
Substantiv, m: Worttrennung: Bedeutungen: Übersetzungen:
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Substantiv, m: Worttrennung:
- Bun·des·kanz·ler, Plural: Bun·des·kanz·ler
Aussprache:
- IPA [ˈbʊndəsˌkant͡slɐ]
- [1] Politik: Regierungschef der Bundesrepublik Deutschland
- [2] Politik: Regierungschef der Republik Österreich
- [3] Politik: Leiter der Bundeskanzlei in der Schweiz
- [4] Politik: historisch
: Regierungschef des Norddeutschen Bundes zwischen 1867 und 1871
- Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven „Bund“ und „Kanzler“ sowie dem Fugenelement -es
- [1] Der Bundeskanzler wird vom Bundestag gewählt.
- [1] „Auch ihm war es wichtig, möglichst schnell aus dem langen Schatten des Bundeskanzlers herauszutreten.“
- [1] „Auch andere Bundeskanzler wurden Opfer und Gegenstand von Witzen, auch diese Witze blieben eher auf die Person bezogen und trafen nicht in erster Linie den Politiker.“
- [2] Anders als etwa in Deutschland hat der österreichische Bundeskanzler gegenüber den Bundesministern weder ein Weisungsrecht noch eine Richtlinienkompetenz
- [3] Der Bundeskanzler in der Schweiz leitet die Bundeskanzlei.
- [4] Der Bundeskanzler des Norddeutschen Bundes war dem preußischen König, der das Präsidium des Bundes innehatte, unterstellt und leitete die Exekutive.
- englisch: [1] Federal Chancellor
- französisch: [1] Chancelier fédéral m
- italienisch: [1] cancelliere federale
- russisch: [1] федеральный канцлер m
- spanisch: [1] canciller federal
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