Bundeskanzler
Substantiv, m:

Worttrennung:
Bun·des·kanz·ler, Plural: Bun·des·kanz·ler
Aussprache:
IPA [ˈbʊndəsˌkant͡slɐ]
Bedeutungen:
[1] Politik: Regierungschef der Bundesrepublik Deutschland
[2] Politik: Regierungschef der Republik Österreich
[3] Politik: Leiter der Bundeskanzlei in der Schweiz
[4] Politik: historisch: Regierungschef des Norddeutschen Bundes zwischen 1867 und 1871
Herkunft:
Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven „Bund“ und „Kanzler“ sowie dem Fugenelement -es
Beispiele:
[1] Der Bundeskanzler wird vom Bundestag gewählt.
[1] „Auch ihm war es wichtig, möglichst schnell aus dem langen Schatten des Bundeskanzlers herauszutreten.“
[1] „Auch andere Bundeskanzler wurden Opfer und Gegenstand von Witzen, auch diese Witze blieben eher auf die Person bezogen und trafen nicht in erster Linie den Politiker.“
[2] Anders als etwa in Deutschland hat der österreichische Bundeskanzler gegenüber den Bundesministern weder ein Weisungsrecht noch eine Richtlinienkompetenz
[3] Der Bundeskanzler in der Schweiz leitet die Bundeskanzlei.
[4] Der Bundeskanzler des Norddeutschen Bundes war dem preußischen König, der das Präsidium des Bundes innehatte, unterstellt und leitete die Exekutive.
Übersetzungen:


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