Direktorin
Substantiv, f:

Worttrennung:
Di·rek·to·rin, Plural: Di·rek·to·rin·nen
Aussprache:
IPA [diʁɛkˈtoːʁɪn]
Bedeutungen:
[1] Leiterin einer öffentlichen Institution (Hochschule, Schule, Behörde …)
[2] Leiterin eines Betriebes, eines Betriebsteils, einer oder mehrerer Abteilungen oder Zuständigkeitsbereichen
Herkunft:
Ableitung (speziell: Motion, Movierung) zu Direktor mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Beispiele:
[1] Manche öffentliche Einrichtungen werden von einer Direktorin geleitet, so zum Beispiel ein Zoo durch den Zoodirektor.
[1] „Dieses Wissen bleibt ihr, auch wenn die 72-jährige Kunsthändlerin, eine der profiliertesten Figuren des Schweizer Auktionsgeschäfts, das Ganthaus Christie’s Ende 2007 verlassen hat, für das sie als Direktorin und zuletzt als Beraterin tätig war.
[1] „Meine Mutter wurde daraufhin zur Direktorin bestellt.“
[1] „Die stellvertretende Direktorin drehte noch immer selbstvergessen am Band ihrer Spiegelreflex, die sie um den Hals gehängt hatte.“
[2] In einem diesem Betrieb gibt es Direktorinnen für verschiedene Betriebszweige.
[2] Mehrere Direktorinnen können ein Direktorium bilden.
[2] Dem Vorstand sind die Bereichsleiter, Direktoren und Abteilungsdirektorinnen unmittelbar unterstellt. Sie bilden die Spitze der Hierarchie eines Unternehmens.
[2] „Eines Nachts wurde die Direktorin wegen Helenas Zimmer alarmiert.“
Übersetzungen:


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