Eigentümerin
Substantiv, f:

Worttrennung:
Ei·gen·tü·me·rin, Plural: Ei·gen·tü·me·rin·nen
Aussprache:
IPA [ˈaɪ̯ɡəntyːməʁɪn]
Bedeutungen:
[1] weibliche Person, die die rechtliche Herrschaft über etwas hat
Herkunft:
Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Eigentümer mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Synonyme:
[1] umgangssprachlich: Besitzerin (eigentlich falsch; siehe Definition Besitzerin)
Gegenwörter:
[1] juristisch: Besitzerin
Beispiele:
[1] Als Eigentümerin hat man sowohl Rechte als auch Pflichten.
[1] „Bis vor kurzem stand hier eine kleine Jugendstilvilla, doch die Eigentümerin hat das Grundstück verkauft.“
[1] „Die Stadt ist 1937 Eigentümerin geworden.“
Übersetzungen:


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