Eigentümerin
Substantiv, f: Worttrennung: Bedeutungen: Übersetzungen:
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Substantiv, f: Worttrennung:
- Ei·gen·tü·me·rin, Plural: Ei·gen·tü·me·rin·nen
Aussprache:
- IPA [ˈaɪ̯ɡəntyːməʁɪn]
- [1] weibliche Person, die die rechtliche Herrschaft über etwas hat
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Eigentümer mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
- [1] umgangssprachlich: Besitzerin (eigentlich falsch; siehe Definition Besitzerin)
- [1] juristisch: Besitzerin
- [1] Als Eigentümerin hat man sowohl Rechte als auch Pflichten.
- [1] „Bis vor kurzem stand hier eine kleine Jugendstilvilla, doch die Eigentümerin hat das Grundstück verkauft.“
- [1] „Die Stadt ist 1937 Eigentümerin geworden.“
- englisch: [1] proprietor
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