Freiheitsberaubung
Substantiv, f:

Worttrennung:
Frei·heits·be·rau·bung, Plural: Frei·heits·be·rau·bun·gen
Aussprache:
IPA [ˈfʁaɪ̯haɪ̯t͡sbəˌʁaʊ̯bʊŋ]
Bedeutungen:
[1] Verhalten, durch das einem Menschen (vorsätzlich und rechtswidrig) die persönliche Fortbewegungsfreiheit entzogen wird
[2] deutsches Strafrecht; ohne Plural: Straftat gemäß § 239 I StGB ↗, bei der der Täter das Opfer gegen dessen Willen nicht nur ganz kurzfristig einsperrt oder ihm auf andere Weise (etwa Betäuben, Fesseln oder Festhalten) die (potenzielle) Fortbewegungsfreiheit nimmt
Herkunft:
Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Freiheit und Beraubung sowie dem Fugenelement -s
Gegenwörter:
[1] Befreiung
Beispiele:
[1] Im Kinderheim waren Freiheitsberaubungen durch die Erzieher an der Tagesordnung.
[1] Sie erachtet die Strafandrohung für Freiheitsberaubungen als zu gering.
[1] Voller Wiedersehensfreude umarmte er sie, doch sie wehrte sich gegen diese Freiheitsberaubung.
[1] Dass sie gegen ihren Willen mit ihren Eltern im Auto in den Urlaub fahren musste, empfand sie als Freiheitsberaubung.
[1, 2] Er ist mehrfach vorbestraft wegen Freiheitsberaubung.
[2] Die Freiheitsberaubung sollte reformiert werden.
[2] „Die Freiheitsberaubung ist ein Spezialfall der Nötigung und geht daher grundsätzlich § 240 StGB vor, sofern der Täter nicht eine über die Duldung der Einsperrung hinausgehende Verhaltensweise des Opfers erzwingen möchte.“
[2] Der Tatbestand der Freiheitsberaubung ist auch dann erfüllt, wenn jemand nur während des Schlafes eingesperrt war, da bereits die potenzielle Bewegungsfreiheit geschützt wird.
[2] Wer einen anderen mit dessen Einverständnis einsperrt, begeht keine Freiheitsberaubung.
[2] „Auch Freiheitsberaubung und jede andere Form von Unterdrückung sind öffentlich zu machen und zu bekämpfen.“
Übersetzungen:


Dieser Text ist aus der Wiktionary und ist unter der Lizenz CC BY-SA 3.0 license | Terms and conditions | Privacy policy 0.002
Deutsch Wörterbuch