Gewissenlosigkeit
Substantiv, f:

Worttrennung:
Ge·wis·sen·lo·sig·keit, kein Plural
Aussprache:
IPA [ɡəˈvɪsn̩loːzɪçkaɪ̯t]
Bedeutungen:
[1] Eigenschaft/Haltung/Handlungsweise, die in deutlichem Maße ein Verhalten frei von Rücksichten und Verantwortungsübernahme (Gewissen) zeigt
Herkunft:
Ableitung (Suffigierung) vom Adjektiv gewissenlos mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -igkeit
Gegenwörter:
[1] Achtsamkeit, Bedachtsamkeit, Aufmerksamkeit, Rücksicht, Sorgfalt
Beispiele:
[1] Nach Kant ist Gewissenlosigkeit nicht Mangel an Gewissen, sondern die Neigung, sich nicht darum zu scheren.
[1] „Insbesondere wird Gewissenlosigkeit angenommen, wenn der Vormund die Anfertigung eines Vermögensverzeichnisses unterlassen hat.“ (1840)



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