Inkasso
Substantiv, n: Worttrennung: Bedeutungen: Übersetzungen:
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Substantiv, n: Worttrennung:
- In·kas·so, Plural 1: In·kas·sos, Plural 2: In·kas·si
Aussprache:
- IPA [ˌɪnˈkaso]
- [1] Bankwesen; Finanzwesen: das Eintreiben, der Einzug von fälligen Geldforderungen (bei Banken, Behörden, Betrieben)
- [2] Gastronomie, Österreich: Einkassierung
- Entlehnung aus gleichbedeutend italienisch incasso, das seinerseits ein Deverbativ zu incassare = einkassieren, „Geld einziehen“ ist; dieses ist ein Erbwort aus den mittellateinischen Formen incassare, incapsare = „in einen Heiligenschrein aufnehmen“; letzteres ist eine Ableitung zu capsa = Behältnis; vergleiche »Kassa«
- [1] Exkasso
- [1] Das anwaltliche Inkasso unterscheidet sich grundsätzlich vom Inkasso durch Inkassounternehmen.
- [1] Die Kosten des Inkassos durch das Inkassounternehmen stellen als Verzugsschaden die Inkassokosten dar und sind vom Schuldner zu erstatten.
- englisch: [1] debt collection, collections
- französisch: [1] encaissement m, recouvrement m
- italienisch: [1] recuperto
- spanisch: [1] cobranza, cobro
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