Inkasso
Substantiv, n:

Worttrennung:
In·kas·so, Plural 1: In·kas·sos, Plural 2: In·kas·si
Aussprache:
IPA [ˌɪnˈkaso]
Bedeutungen:
[1] Bankwesen; Finanzwesen: das Eintreiben, der Einzug von fälligen Geldforderungen (bei Banken, Behörden, Betrieben)
[2] Gastronomie, Österreich: Einkassierung
Herkunft:
Entlehnung aus gleichbedeutend italienisch incasso, das seinerseits ein Deverbativ zu incassare = einkassieren, „Geld einziehen“ ist; dieses ist ein Erbwort aus den mittellateinischen Formen incassare, incapsare = „in einen Heiligenschrein aufnehmen“; letzteres ist eine Ableitung zu capsa = Behältnis; vergleiche »Kassa«
Gegenwörter:
[1] Exkasso
Beispiele:
[1] Das anwaltliche Inkasso unterscheidet sich grundsätzlich vom Inkasso durch Inkassounternehmen.
[1] Die Kosten des Inkassos durch das Inkassounternehmen stellen als Verzugsschaden die Inkassokosten dar und sind vom Schuldner zu erstatten.
Übersetzungen:


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