Stadtstaat
Substantiv, m:

Worttrennung:
Stadt·staat, Plural: Stadt·staa·ten
Aussprache:
IPA [ˈʃtatˌʃtaːt]
Bedeutungen:
[1] ein Staat, der nur das Gebiet einer Stadt (und je nach Festlegung der Grenzen sein engeres Umland) umfasst
Herkunft:
Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Stadt und Staat
Gegenwörter:
[1] Binnenstaat, Flächenstaat, Inselstaat, Küstenstaat
Beispiele:
[1] Ein typischer Stadtstaat war Venedig.
[1] Singapur ist ein moderner Stadtstaat.
[1] Der Stadtstaat Bremen steht durch den geplanten Länderfinanzausgleich vor der Pleite.
[1] Unter den deutschen Stadtstaaten scheint es beliebt zu sein, in kontroversen Fragen gesetzliche Vorstöße auf Landesebene zu unternehmen.
[1] Die Besonderheiten beginnen damit, dass Bremen genau genommen kein Stadtstaat ist, sondern ein "Zwei-Städte-Staat". Dieser besteht aus zwei eigenständigen Städten - Bremen und Bremerhaven.
[1] „Später war es abwechselnd unter der Hoheit der Byzantiner, Karolinger und Venezianer, bis es sich als teilsouveräner Stadtstaat der Habsburgermonarchie anschloss.“
Übersetzungen:


Dieser Text ist aus der Wiktionary und ist unter der Lizenz CC BY-SA 3.0 license | Terms and conditions | Privacy policy 0.003
Deutsch Wörterbuch