Vindikation
Substantiv, f: Worttrennung: Bedeutungen: Übersetzungen:
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Substantiv, f: Worttrennung:
- Vin·di·ka·ti·on, Plural: Vin·di·ka·ti·o·nen
Aussprache:
- IPA [vɪndikaˈt͡si̯oːn]
- [1] Rechtssprache: Anspruch des Eigentümers einer Sache gegen deren nichtberechtigten Besitzer auf Herausgabe (im deutschen Zivilrecht gemäß § 985 BGB ↗)
- Vindikation geht auf das lateinische rei vindicatio ‚Herausgabeverlangen einer Sache‘ zurück, das sich vom Verb vindicare ‚gerichtlich in Anspruch nehmen‘ ableitet, welches seinerseits wohl aus vis dicare ‚Gewalt androhen‘ entstanden ist.
- [1] selten: Vindizierung, fachsprachlich: rei vindicatio
- [1] A verlangt von B das gestohlene Pferd mit der Vindikation heraus.
- [1] Solange der Besitzer ein Recht zum Besitz hat, kann der Eigentümer nicht mit der Vindikation gegen ihn vorgehen.
- [1] Nach der Verjährung der Vindikation wird teilweise eine außerordentliche Ersitzung durch den Besitzer angenommen.
- englisch: [1] rei vindicatio, vindication
- französisch: [1] revendication
- italienisch: [1] revindica
- portugiesisch: [1] reivindicação
- spanisch: [1] reivindicación
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