Vindikation
Substantiv, f:

Worttrennung:
Vin·di·ka·ti·on, Plural: Vin·di·ka·ti·o·nen
Aussprache:
IPA [vɪndikaˈt͡si̯oːn]
Bedeutungen:
[1] Rechtssprache: Anspruch des Eigentümers einer Sache gegen deren nichtberechtigten Besitzer auf Herausgabe (im deutschen Zivilrecht gemäß § 985 BGB ↗)
Herkunft:
Vindikation geht auf das lateinische rei vindicatio ‚Herausgabeverlangen einer Sache‘ zurück, das sich vom Verb vindicaregerichtlich in Anspruch nehmen‘ ableitet, welches seinerseits wohl aus vis dicareGewalt androhen‘ entstanden ist.
Synonyme:
[1] selten: Vindizierung, fachsprachlich: rei vindicatio
Beispiele:
[1] A verlangt von B das gestohlene Pferd mit der Vindikation heraus.
[1] Solange der Besitzer ein Recht zum Besitz hat, kann der Eigentümer nicht mit der Vindikation gegen ihn vorgehen.
[1] Nach der Verjährung der Vindikation wird teilweise eine außerordentliche Ersitzung durch den Besitzer angenommen.
Übersetzungen:


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