abkündigen
Verb:

Worttrennung:
ab·kün·di·gen, Präteritum: kün·dig·te ab, Partizip II: ab·ge·kün·digt
Aussprache:
IPA [ˈapˌkʏndɪɡn̩]
Bedeutungen:
[1] kirchensprachlich: etwas vor oder nach der Predigt von der Kanzel herab verkünden, öffentlich bekannt machen (Aufgebote, Begräbnisse, Geburten, Schenkungen, Taufen, Todesfälle und Ähnliches)
[2] die Absetzung eines Produkts vom Markt ankündigen
Herkunft:
[1] Derivation (Ableitung) des Verbs kündigen (in alter Bedeutung „kundmachen, bekannt machen“) mit dem Präfix ab-
Synonyme:
[1] publikmachen, verkünden, verkündigen
[2] ankündigen, aufkündigen
Gegenwörter:
[1] verheimlichen, verschweigen
Beispiele:
[1] Die heutige Kollekte kommt dem am letzten Sonntag abgekündigten Zweck zugute.
Übersetzungen:


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