ausweisen
Verb:

Worttrennung:
aus·wei·sen, Präteritum: wies aus, Partizip II: aus·ge·wie·sen
Aussprache:
IPA [ˈaʊ̯sˌvaɪ̯zn̩]
Bedeutungen:
[1] jemanden ausweisen: des Landes verweisen
[2] sich ausweisen: seine Identität beweisen
[3] sich ausweisen, veraltet für: sich zeigen
[4] etwas ausweisen: deklarieren
[5] häufig in der Form „ausgewiesen“: eine Eigenschaft oder Kompetenz nachweisen
Synonyme:
[1] verweisen
[2] identifizieren
[3] erweisen, zeigen
[4] angeben, deklarieren
[5] beweisen, nachweisen, zeigen
Beispiele:
[1] Der ausländische Straftäter wurde ausgewiesen.
[2] Der Zeuge hat sich mit dem Personalausweis ausgewiesen.
[3] Ob die Wolken Regen bringen, muss sich noch ausweisen.
[4] Die Gemeinde hat ein Neubaugebiet ausgewiesen.
[5] Ihre Publikationen weisen sie als Kennerin der Materie aus.
Übersetzungen:


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