beschimpfen
Siehe auch: Beschimpfen
Verb:

Flexion

Worttrennung:
be·schimp·fen, Präteritum: be·schimpf·te, Partizip II: be·schimpft
Aussprache:
IPA [bəˈʃɪmp͡fn̩]
Bedeutungen:
[1] transitiv: jemanden durch Schimpfworte oder Schmähungen beleidigen
Herkunft:
Ableitung zu schimpfen mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) be-
Beispiele:
[1] Ich muss mich von Ihnen nicht als Spießbürger beschimpfen lassen!
[1] Für Aufsehen sorgte Lothar Tietge, Mitglied der SPD-Fraktion und der Kleinpartei Tierschutzpartei, der nach Angaben der Magdeburger Volksstimme seine Politikerkollegen beschimpfte und ihnen mangelnde Bürgernähe vorwarf.
[1] Nach der Ansprache wurde der Mann von den beiden zunächst bespuckt und beschimpft, woraufhin sich das Opfer in einen anderen Waggon entfernte.
[1] „Wenn also die Fassaden unserer anerzogenen Höflichkeit wanken, kann es auch mal richtig befreiend sein, einen derben Fluch auszustoßen oder jemanden nach Herzenslust zu beschimpfen.
[1] Sie brüllen und pöbeln, sie beschimpfen nicht nur andere Spieler, Trainer und Schiedsrichter, sondern sogar ihre eigenen Kinder. Aggressive Eltern am Spielfeldrand werden für den Berliner Fußballverband zu einem immer größeren Problem.
Übersetzungen:
Beschimpfen
Substantiv, n:

Worttrennung:
Be·schimp·fen, kein Plural
Aussprache:
IPA [bəˈʃɪmp͡fn̩]
Bedeutungen:
[1] die Handlung, jemanden mit einem Schimpfwort oder einer Schimpfkanonade zu beleidigen
Herkunft:
Konversion aus dem Verb beschimpfen
Beispiele:
[1] „Das Beschimpfen von Wählern anderer Parteien war noch nie ein Erfolgsmodell.“
[1] „Das Beschimpfen religiöser oder weltanschaulicher Bekenntnisse [muss] unter Strafe gestellt bleiben.“
[1] [Es wurde versucht], „die heutigen Formen des Beschimpfens und Fluchens im Schweizerdeutschen mit jenen zu vergleichen, wie sie im 15. und 16. Jahrhundert üblich waren.“
[1] „Dabei kann das Beschimpfen in einzelnen Formulierungen, aber auch im Gesamtzusammenhang liegen, wobei harte politische Kritik, sei sie auch offenkundig unberechtigt, unsachlich oder uneinsichtig, noch kein Beschimpfen darstellt.“
[1] „Die Angriffe der Angeklagten gegen die Eucharistie erfüllen jedoch noch nicht das Merkmal des Beschimpfens i. S.d. angeführten Strafvorschrift.“



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