erklären
Verb:

Worttrennung:
er·klä·ren, Präteritum: er·klär·te, Partizip II: er·klärt
Aussprache:
IPA [ɛɐ̯ˈklɛːʁən]
Bedeutungen:
[1] transitiv: jemandem etwas lehrend beschreiben, erläutern, verlautbaren; auf eine Ursache zurückführen
[2a] transitiv: etwas (offiziell) verkünden
[2b] Jura z. B. Zivilrecht (§§ 116-133 BGB): eine rechtlich relevante Äußerung (Willens-Erklärung) machen (abgeben); auch in der Fachsprache, ins. im Amtsgebrauch, kurz: erklären
Herkunft:
von mittelhochdeutsch erklæren „klarmachen, klar werden“
Gegenwörter:
[1] verheimlichen, verwirren
[2] leugnen, negieren
Beispiele:
[1] Kannst du mir das nochmal erklären?
[1] Die Theorie musst Du mir bei einem Kaffee mal etwas genauer erklären.
[1] Wie erklärst du die Erscheinungen am Himmel?
[1] „Das Hauptziel des Lehrens ist nicht, Bedeutungen zu erklären, sondern an die Tür des Geistes zu klopfen.“
[2a] Die Vereinigten Staaten erklärten am 4. Juli 1776 die Unabhängigkeit von Großbritannien.
[2a] Großbritannien erklärte ihnen daraufhin den Krieg.
[2a] Der Soldat wurde offiziell für tot erklärt.
[2a] Hiermit erkläre ich das Museum für eröffnet.
[2b] Auf Frage des Standesbeamten erklärt die Braut: „Ja, ich will …“
Übersetzungen:


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