verklagen
Verb: Worttrennung: Bedeutungen: Übersetzungen:
Dieser Text ist aus der Wiktionary und ist unter der Lizenz CC BY-SA 3.0 license | Terms and conditions | Privacy policy 0.003
Verb: Worttrennung:
- ver·kla·gen, Präteritum: ver·klag·te, Partizip II: ver·klagt
Aussprache:
- IPA [fɛɐ̯ˈklaːɡn̩]
- [1] transitiv: einen Rechtsstreit vor Gericht mit jemandem beginnen
- [2] transitiv, veraltet, regional: sich über jemanden beschweren
- Derivation (Ableitung) vom Substantiv Klage durch Konversion mit dem Präfix ver-
- [1] anklagen, anzeigen, belangen
- [2] anprangern, beklagen, beschweren
- [1] Er verklagte seinen Arbeitgeber wegen der Kündigung.
[2] „Du verklagest das Weib, sie schwanke von Einem zum Andern!
Tadle sie nicht, sie sucht einen beständigen Mann.“
- englisch: [1] sue
- französisch: [1] poursuivre
- spanisch: [1] demandar
Dieser Text ist aus der Wiktionary und ist unter der Lizenz CC BY-SA 3.0 license | Terms and conditions | Privacy policy 0.003