anprangern
Verb:

Worttrennung:
an·pran·gern, Präteritum: pran·ger·te an, Partizip II: an·ge·pran·gert
Aussprache:
IPA [ˈanˌpʁaŋɐn]
Bedeutungen:
[1] transitiv: öffentlich anklagen, denunzieren, bloßstellen; an den Pranger stellen
Herkunft:
Derivation (Ableitung) von Pranger mit dem Präfix an- und entsprechender Flexionsendung
Synonyme:
[1] bloßstellen, tadeln, zurschaustellen
Gegenwörter:
[1] bildlich, kommunikativ: verhüllen, verschleiern, verschweigen
[1] übertragen, handelnd: ablassen, vergeben
Beispiele:
[1] „Das Journalistenkonsortium ICIJ, das im Frühjahr auf Briefkastenfirmen in Panama aufmerksam gemacht hatte, hat am Mittwoch Informationen über finanzielle Aktivitäten Prominenter auf den Bahamas veröffentlicht. Insbesondere wird die frühere EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes angeprangert.“
Übersetzungen:


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