Absicht
Substantiv, f:

Worttrennung:
Ab·sicht, Plural: Ab·sich·ten
Aussprache:
IPA [ˈapzɪçt]
Bedeutungen:
[1] Wille, etwas zu realisieren
[2] Grund für eine Handlung
[3] Recht: besondere Form des Vorsatzes im Strafrecht, die sich dadurch auszeichnet, dass es dem Täter auf den Erfolg ankommt
Herkunft:
Substantivierung von absehen, es darauf absehen, belegt seit Mitte des 17. Jahrhunderts
Synonyme:
[1] Vorhaben, Intention, Plan, Ziel
[2] Beweggrund, Motiv
[3] dolus directus 1. Grades
Gegenwörter:
[3] bedingter Vorsatz, direkter Vorsatz, Fahrlässigkeit
Beispiele:
[1] "Die Rechtheit der Absicht allein macht nicht schon den ganzen guten Willen."
[1] Es war meine Absicht, dich zu besuchen.
[1] „Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten.“ (Walter Ulbricht, Pressekonferenz in Berlin (Ost) am 15. Juni 1961, 60 Tage vor dem Mauerbau).
[2] Mein Handeln war von der Absicht getragen, dir Gutes zu tun.
[3] Einen Diebstahl gemäß § 242 StGB verwirklicht nur, wer mit der Absicht handelt, sich eine fremde Sache zuzueignen.
Redewendungen:
auf jemanden Absichten haben
Übersetzungen:


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