Eigenbrötler
Substantiv, m:

Worttrennung:
Ei·gen·bröt·ler, Plural: Ei·gen·bröt·ler
Aussprache:
IPA [ˈaɪ̯ɡn̩ˌbʁøːtlɐ], [ˈaɪ̯ɡŋ̩ˌbʁøːtlɐ]
Bedeutungen:
[1] oft abwertend: eine von anderen in ihrem Verhalten eigenartig und seltsam erscheinende Person, die den Kontakt zu anderen meidet und lieber für sich bleibt sowie ihre Angelegenheiten auf eigene Weise und für sich allein erledigt
Herkunft:
seit dem 17. Jahrhundert bezeugt, jedoch erst seit dem 19. Jahrhundert in die Standardsprache übernommen; Kompositum aus dem Adjektiv eigen, dem Substantiv Brot mit dem Suffix -ler; als systematische Bedeutung ist zu erschließen „einer, der#Relativpronomen, m, f|der sein#Possessivpronomen, 3._Person_Singular_m, n|sein eigenes Brot bäckt“; belegt ist das Wort zunächst im Schwäbischen in der Bedeutung „Junggeselle mit#mit (Deutsch)|mit eigenem Haushalt“, etwas später dann (weil Junggesellen gerne als Sonderlinge betrachtet wurden und wohl auch unter Einfluss von »eigen« in der Bedeutung „sonderbar“) als „Sonderling“; vergleiche auch das spätmittelhochdeutsche Adjektiv einbrœtec „ein#Artikel|einen eigenen Herd habend
Synonyme:
[1] Sonderling; süddeutsch: Eigenbrägler, Eigenbrätler, Einmüßler
Gegenwörter:
[1] Anpasser, Konformist
Beispiele:
[1] Dieser unverbesserliche Eigenbrötler verlässt doch sein Haus nie!
[1] „So bleibt der Künstler ein Eigenbrötler, wenn nicht ein Widersacher; bleibt er der Einsame und Isolierte in einer entlegenen Kammer.“
[1] „Abseits der Arbeit verwandelte sich der nägelkauende Eigenbrötler in ein Phantom.“
[1] „Die Eigenbrötler dort scherten sich nicht um königliche Vorgaben und pflegten ihre Sprache, die irische Einwanderer im 5. Jahrhundert mitgebracht hatten.“
Übersetzungen:


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