Kapitulation
Substantiv, f:

Worttrennung:
Ka·pi·tu·la·ti·on, Plural: Ka·pi·tu·la·ti·o·nen
Aussprache:
IPA [kapitulaˈt͡si̯oːn]
Bedeutungen:
[1] Kriegsrecht: die Handlung sich für militärisch besiegt zu erklären (Kapitulationen können nur von Kommandanten größerer selbständiger Einheiten unterzeichnet werden)
[2] Völkerrecht: Vertrag, in welchem sich ein Vertragspartner den Anordnungen des andern Vertragspartners unterwirft
[3] völlige Aufgabe der eigenen Position in einer Auseinandersetzung
[4] veraltet: in Kapitel eingeteilter Vertrag (zum Beispiel über den Dienst als Kapitulant, das heißt als Freiwilliger im Militär)
Herkunft:
von französisch capitulation = „Vertragsartikel“ im 16. Jahrhundert entlehnt; zum Verb capituler = „ein Vertrag verhandeln“; aus gleichbedeutend mittellateinisch capitulare; zu lateinisch caput = „Hauptabschnitt, Paragraph, Haupt“ , vergleiche Kapitel
Synonyme:
[1] Aufgabe
[3] Aufgabe, Aufgeben, Nachgeben, Weichen
Beispiele:
[1] Die deutsche Kapitulation im Zweiten Weltkrieg wurde am 08. Mai 1945 unterzeichnet.
[1] Die bedingungslose Kapitulation ist militärisch die größte Schande.
[1] „Auch Stalin grollte im Kreml. Denn ihm paßte die Kapitulation der deutschen Heeresgruppe in Italien überhaupt nicht in seine strategischen Überlegungen.“
[1] „Die Existenz dieser Gerüchte zeigt, wie konsequent die Siegermächte auch nach der bedingungslosen Kapitulation Deutschlands über ihre Nachkriegspläne Stillschweigen bewahren.“
[1] „Mit der Niederlage und Kapitulation hatte das nichts mehr zu tun.“
[1] „Er ist hier, am vorsorglich verabredeten Ort; bald nach der Kapitulation wurde er aus der Gefangenschaft entlassen.“
[2] Die Kapitulation ist eine Unterwerfungserklärung.
[3] So sehen Prohibitionsbefürworter in Legalisierungsvorschlägen eine Kapitulation vor dem Drogenproblem.
[4] Mannschaften, welche nach erfüllter aktiver Dienstpflicht freiwillig im aktiven Heere verbleiben wollen, müssen mit dem betreffenden Truppenteil (Regiment, selbständigen Bataillon) einen schriftlichen Vertrag (Kapitulation) abschließen, durch welchen sie sich zum Weiterdienen auf bestimmte Zeit — in der Regel auf mindestens ein Jahr — verpflichten.
[4] Die Einzelheiten der Dienstverpflichtung regelte ein Vertrag (Kapitulation).
Übersetzungen:


Dieser Text ist aus der Wiktionary und ist unter der Lizenz CC BY-SA 3.0 license | Terms and conditions | Privacy policy 0.003
Deutsch Wörterbuch