Urteil
Substantiv, n:

Worttrennung:
Ur·teil, Plural: Ur·tei·le
Aussprache:
IPA [ˈuːɐ̯ˌtaɪ̯l], [ˈʊʁˌtaɪ̯l]
Bedeutungen:
[1] Rechtssprache: richterliche Entscheidung eines Gerichtes zur abschließenden Klärung eines Rechtsstreites
[2] Eindruck einer Person gegenüber anderen
Herkunft:
zu althochdeutsch irteilan, mittelhochdeutsch erteilen, niederhochdeutsch ertheilen= wie Urkunde zuerkennen; eigentlich das ertheilte
vergleiche zu judicare, judicium, judex
Synonyme:
[1] Beschluss, Richterspruch
[2] Einschätzung, Meinung, Standpunkt
Beispiele:
[1] Die Richter verkünden das Urteil um 10 Uhr.
[1] Oft werden politische Entscheidungen durch Urteile der Gerichte korrigiert.
[2] „Vorurteile werden manchmal als Urteile und Wertungen definiert, die nicht auf eigener Erfahrung beruhen.“
Redewendungen:
[1] ein Urteil fällen
[2] sich über jemanden ein Urteil machen
Übersetzungen:


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