abfertigen
Verb:

Worttrennung:
ab·fer·ti·gen, Präteritum: fer·tig·te ab, Partizip II: ab·ge·fer·tigt
Aussprache:
IPA [ˈapˌfɛʁtɪɡn̩]
Bedeutungen:
[1] unfreundlich behandeln, ohne auf die Bedürfnisse des Gegenübers einzugehen
[2] bedienen (Schalter), kontrollieren (Zoll), ein Linienflugzeug bereit für den Flug machen
[3] Sport: mit Abstand besser sein und deutlich gewinnen
[4] transitiv, österreichisch: durch eine einmalige Geldleistung oder Sachleistung entschädigen
Herkunft:
Derivation (Ableitung) des Verbs fertigen mit dem Präfix ab-
Beispiele:
[1] So einfach lass ich mich hier nicht abfertigen!
[2] Man hat den Flug im Allgäu Airport abgefertigt und ist gestartet.
[3] Im restlos ausverkauften Westfalenstadion wurde Neuling 1860 München mit 4:0 abgefertigt.
[4] Im Fall einer neuerlichen EP- oder Eheschließung der Witwe bzw. des Witwers wird eine unbefristete Hinterbliebenenpension mit dem 35-fachen Pensionsbezug abgefertigt, eine befristete Pension hingegen fällt mit Monatsende nach EP- bzw. Eheschließung einfach weg.
Übersetzungen:


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