zurückzahlen
Verb:

Worttrennung:
zu·rück·zah·len, Präteritum: zahl·te zu·rück, Partizip II: zu·rück·ge·zahlt
Aussprache:
IPA [t͡suˈʁʏkˌt͡saːlən]
Bedeutungen:
[1] transitiv: geliehenes Geld zurückgeben
[2] mit Dativ, umgangssprachlich: eine erlittene Kränkung mit gleichen Mitteln erwidern
Herkunft:
Determinativkompositum (Zusammensetzung) aus dem Adverb zurück und dem Verb zahlen
Synonyme:
[1] rückzahlen
[2] heimzahlen
Beispiele:
[1] „Südafrikas Präsident Jacob Zuma hat die Kosten einer Luxussanierung seiner Privatvilla mit Steuergeldern teilweise zurückgezahlt“.
[2] Selbst wenn der Kunde unfair war, muss man nicht mit gleicher Münze zurückzahlen.
Übersetzungen:


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