Bundestag
Substantiv, m:

Worttrennung:
Bun·des·tag, Plural: Bun·des·ta·ge
Aussprache:
IPA [ˈbʊndəsˌtaːk]
Bedeutungen:
[1] die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland, Deutscher Bundestag
[2] historisch: die Volksvertretung des Deutschen Bundes
[3] das höchste Gremium des Deutschen Fußballbundes
Herkunft:
Determinativkompositum aus dem Substantiv Bund, dem Fugenelement -es und dem Substantiv Tag
Synonyme:
[1] Hohes Haus, Parlament, Volksvertretung
Gegenwörter:
[1] Bundesrat
Beispiele:
[1] Der Bundestag tagt im Reichstagsgebäude in Berlin.
[1] „Am Donnerstagabend verabschiedete der Bundestag eine Novelle, die es Behörden ermöglicht, Verbraucher schneller über Fälle von Etikettenschwindel zu informieren.“
[1] „Das Mandat der Bundeswehr für OEF wird jährlich durch den Bundestag überprüft.“
[1] „Die Gesellschaft für Deutsche Sprache unterstützt die Arbeit des Bundestages seit 1966.“
[1] „Er darf nicht im Bundestag reden, das dürfen nur Abgeordnete, Minister und Ministerpräsidenten.“
Übersetzungen:


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