einberufen
Verb:

Flexion

Worttrennung:
ein·be·ru·fen, Präteritum: be·rief ein, Partizip II: ein·be·ru·fen
Aussprache:
IPA [ˈaɪ̯nbəˌʁuːfn̩]
Bedeutungen:
[1] transitiv: (eine Versammlung) zusammenkommen lassen
[2] transitiv: jemanden amtlich zum Militärdienst verpflichten
Herkunft:
Derivation (Ableitung) des Verbs berufen mit dem Präfix ein-
Synonyme:
[1] terminieren
[2] einziehen
Beispiele:
[1] Mitte des Monats wird eine Sondersitzung einberufen.
[1] „Aus besonderen Anlässen können zur Erreichung bestimmter Ziele auch andere Lehrerkonferenzen, wie zB Konferenzen der Lehrer für einen Unterrichtsgegenstand, einberufen werden.“
[2] Bereits mit 16 Jahren wurde er ins Heer einberufen.
[2] „In das Bundesheer dürfen nur österreichische Staatsbürger einberufen werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und die notwendige körperliche und geistige Eignung für eine im Bundesheer in Betracht kommende Verwendung besitzen.“
Übersetzungen:


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