einberufen
Verb: Worttrennung: Bedeutungen: Übersetzungen:
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Verb: Worttrennung:
- ein·be·ru·fen, Präteritum: be·rief ein, Partizip II: ein·be·ru·fen
Aussprache:
- IPA [ˈaɪ̯nbəˌʁuːfn̩]
- [1] transitiv: (eine Versammlung) zusammenkommen lassen
- [2] transitiv: jemanden amtlich zum Militärdienst verpflichten
- [1] terminieren
- [2] einziehen
- [1] Mitte des Monats wird eine Sondersitzung einberufen.
- [1] „Aus besonderen Anlässen können zur Erreichung bestimmter Ziele auch andere Lehrerkonferenzen, wie zB Konferenzen der Lehrer für einen Unterrichtsgegenstand, einberufen werden.“
- [2] Bereits mit 16 Jahren wurde er ins Heer einberufen.
- [2] „In das Bundesheer dürfen nur österreichische Staatsbürger einberufen werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und die notwendige körperliche und geistige Eignung für eine im Bundesheer in Betracht kommende Verwendung besitzen.“
- englisch: [1] convene, convoke; [2] conscript
- französisch: [1] convoquer, réunir; [2] appeler sous les drapeaux
- italienisch: [1] convocare; [2] chiamare alle armi
- portugiesisch: [1] convocar
- russisch: [1] созывать
- spanisch: [1] convocar
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