Kriegserklärung
Substantiv, f:

Worttrennung:
Kriegs·er·klä·rung, Plural: Kriegs·er·klä·run·gen
Aussprache:
IPA [ˈkʁiːksʔɛɐ̯ˌklɛːʁʊŋ]
Bedeutungen:
[1] einseitige, formlose Willenserklärung an die gegnerische Partei, die den Eintritt des Kriegszustandes ankündigt, sie hat spätestens 24 Stunden nach dem Beginn der ersten Kriegshandlungen zu erfolgen (2. Haager Konferenz)
Herkunft:
Determinativkompositum aus den Substantiven Krieg und Erklärung sowie dem Fugenelement -s
Gegenwörter:
[1] Friedensangebot, Kapitulation, Waffenstillstand, Waffenruhe
Beispiele:
[1] Mit der Abgabe der Kriegserklärung treten die Regeln des Kriegsvölkerrechtes in Kraft.
[1] Die USA haben dem Irak gegenüber eine Kriegserklärung ausgesprochen.
[1] „Er schlägt vor, eine Kriegserklärung solle eine Art Volksfest werden mit Eintrittskarten und Musik wie bei Stiergefechten.“
[1] Wenn Sie jetzt Herrn Müller mit Kündigung drohen, wird die Gewerkschaft das als Kriegserklärung auffassen.
[1] „Österreichs Empörung führte letztlich zu der Kriegserklärung an Serbien.“
[1] „Als nach einer Unterbrechung der uneingeschränkte U-Boot-Krieg am 30. Januar 1917 offiziell wieder aufgenommen wurde, antworteten die USA am 6. April 1917 mit der Kriegserklärung an Deutschland.“
[1] „Daß Nikolai am Tag der Kriegserklärung auf die Welt kam, hatten seine Eltern nie als ein böses Omen betrachtet.“
Übersetzungen:


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