Lichtbild
Substantiv, n:

Worttrennung:
Licht·bild, Plural: Licht·bil·der
Aussprache:
IPA [ˈlɪçtˌbɪlt]
Bedeutungen:
[1] allgemein: Fotografie, die der Identifikation einer Person auf offiziellen Dokumenten dienen soll
[2] veraltend, allgemein: Bild, das durch ein fotografisches Verfahren hergestellt wurde
[3] Recht: mit Techniken der Fotografie hergestelltes Bild (in Abgrenzung zu einem durch Malerei hergestelltem Bild)
Herkunft:
Das Wort ist seit Mitte des 19. Jahrhunderts belegt.
Determinativkompositum der Substantive Licht und Bild
Synonyme:
[1] Passbild, Passfoto
[2, 3] Aufnahme, Foto, Fotografie
Gegenwörter:
[3] Gemälde
Beispiele:
[1] Für die Beantragung eines Personalausweises benötigt man ein Lichtbild.
[2] Der Fotograf stellte ein Lichtbild der Kirche her.
[3] „Lichtbilder und Erzeugnisse, die ähnlich wie Lichtbilder hergestellt werden, werden in entsprechender Anwendung der für Lichtbildwerke geltenden Vorschriften des Teils 1 geschützt.“



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