Lichtbild
Substantiv, n: Worttrennung: Bedeutungen:
Dieser Text ist aus der Wiktionary und ist unter der Lizenz CC BY-SA 3.0 license | Terms and conditions | Privacy policy 0.003
Substantiv, n: Worttrennung:
- Licht·bild, Plural: Licht·bil·der
Aussprache:
- IPA [ˈlɪçtˌbɪlt]
- [1] allgemein: Fotografie, die der Identifikation einer Person auf offiziellen Dokumenten dienen soll
- [2] veraltend, allgemein: Bild, das durch ein fotografisches Verfahren hergestellt wurde
- [3] Recht: mit Techniken der Fotografie hergestelltes Bild (in Abgrenzung zu einem durch Malerei hergestelltem Bild)
- Das Wort ist seit Mitte des 19. Jahrhunderts belegt.
- Determinativkompositum der Substantive Licht und Bild
- [1] Passbild, Passfoto
- [2, 3] Aufnahme, Foto, Fotografie
- [3] Gemälde
- [1] Für die Beantragung eines Personalausweises benötigt man ein Lichtbild.
- [2] Der Fotograf stellte ein Lichtbild der Kirche her.
- [3] „Lichtbilder und Erzeugnisse, die ähnlich wie Lichtbilder hergestellt werden, werden in entsprechender Anwendung der für Lichtbildwerke geltenden Vorschriften des Teils 1 geschützt.“
Dieser Text ist aus der Wiktionary und ist unter der Lizenz CC BY-SA 3.0 license | Terms and conditions | Privacy policy 0.003