ärgern
Verb:

Flexion

Worttrennung:
är·gern, Präteritum: är·ger·te, Partizip II: ge·är·gert
Aussprache:
IPA [ˈɛʁɡɐn]
Bedeutungen:
[1] transitiv: (jemanden) necken, Ärger verursachen
[2] intransitiv, reflexiv: sich ärgern: durch etwas gestört sein
Herkunft:
mittelhochdeutsch argern, ergern, althochdeutsch argerōn, ergirōn, belegt seit der Zeit um das Jahr 1000. Das althochdeutsche Verb ist formal von dem Komparativ ärger zu arg abgeleitet. Es bedeutet ursprünglich somit schlechter machen/werden.
Gegenwörter:
[1] in Frieden lassen
[2] beruhigen, freuen
Beispiele:
[1] Ich ärgerte ihn ein bisschen.
[1] Sein Vater ärgerte ihn so sehr, dass der sofort in den Wald spazieren ging und erst nach drei Stunden wieder zurückkam.
[2] Ich ärgerte mich über sein Verhalten.
[2] Wir ärgerten uns über den Regen und wurden nass.
[2] „‚Ärgert Euch nicht — warum sollt Ihr Euch ärgern über Sachen, die Euch nicht angehören. Ich ärgere mich, wenn ich mich ungeschickt benehme; benimmt sich aber nur ein anderer schlecht, dann freue ich mich. Also ärgert Euch nicht, wenn ich sage, daß es der Zweck meines Lebens ist, von den Leuten angeschaut zu werden.‘“
Übersetzungen:


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