Eingriff
Substantiv, m:

Worttrennung:
Ein·griff, Plural: Ein·grif·fe
Aussprache:
IPA [ˈaɪ̯nɡʁɪf]
Bedeutungen:
[1] Medizin: medizinische Arbeit am Körper eines Menschen oder Tieres
[2] eine beliebige Aktion, das Eingreifen zur Unterbrechung oder zur Lenkung eines Ablaufs oder Geschehens
[3] Recht: das zielgerichtete und gewollte Handeln der öffentlichen Gewalt im Schutzbereich eines Grundrechts
[4] Fachsprache: Hosenschlitz der Herrenunterhose
Herkunft:
Substantivierung des Verbs eingreifen
Synonyme:
[1] Operation, Untersuchung
[2] Aufgabe
[4] Hosenschlitz; Hosenstall (umgangssprachlich scherzhaft)
Beispiele:
[1] Medizinische Eingriffe enthalten immer ein gewisses Risiko.
[1] Vor dem notwendigen Eingriff am Herzen hat das Kind Angst.
[2] Um die Bankräuber zu fassen, ist ein Eingriff der Polizei notwendig.
[2] „In Kontinentaleuropa und besonders in Frankreich betrachtet man die ersten Nachkriegsjahrzehnte, die von starken staatlichen Eingriffen geprägt waren, als eine segensreiche Zeit des Wachstums […].“
[3] „Der in der Sicherungsverwahrung liegende, schwerwiegende Eingriff in das Freiheitsgrundrecht (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) ist nur nach Maßgabe strikter Verhältnismäßigkeitsprüfung und unter Wahrung strenger Anforderungen an die zugrundeliegenden Entscheidungen und die Ausgestaltung des Vollzugs zu rechtfertigen.“
[4] "Viele Linkshänder fühlen sich diskriminiert: Immerhin befindet sich sogar bei Männerunterhosen der Eingriff grundsätzlich rechts.“
Übersetzungen:


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