Schauspielerin
Substantiv, f:

Worttrennung:
Schau·spie·le·rin, Plural: Schau·spie·le·rin·nen
Aussprache:
IPA [ˈʃaʊ̯ˌʃpiːləʁɪn]
Bedeutungen:
[1] Beruf, Kunst: weibliche Person, die nach entsprechender Ausbildung Darstellerin im Film oder beim Theater oder Fernsehen ist
[2] weibliche Person, die im wirklichen Leben durch Schauspielerei ihr wahres Gesicht verbirgt und andere vielleicht sogar täuschen will
Herkunft:
Ableitung (Derivation) (Motion, Movierung) des Femininums aus der maskulinen Form Schauspieler mit dem Suffix -in als Derivatem (Ableitungsmorphem)
Synonyme:
[1] Actress, Darstellerin, Mimin; veraltet: Aktrice
[2] Heuchlerin
Beispiele:
[1] Sie ist als Schauspielerin sehr erfolgreich und hat sogar einmal den Oscar gewonnen.
[1] Schauspieler/in ist eine landesrechtlich geregelte, drei- bis vierjährige, schulische Ausbildung an Berufsfachschulen.
[1] „Sie hatte in Berlin Schauspielerin werden wollen und war in Jerusalem die Frau eines langweiligen Juristen geworden.“
[1] „Jetzt bin ich nur noch Figurantin, aber früher war ich einmal Schauspielerin.“
[1] „So muss sich eine Schauspielerin vor ihrem ersten großen Auftritt fühlen.“
[1] „Man hätte sie für eine berühmte Schauspielerin halten können, doch in Fritze Grails Kneipe gegenüber dem Schlachthof verirrten sich keine Ufa-Stars.“
[2] Schau dir diese Schauspielerin an, ich wette, da ist keine Träne echt.
[2] Um als Spitzel eine Überlebenschance zu haben, musste sie eine gute Schauspielerin sein.
Übersetzungen:


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