Zensus
Substantiv, m:

Worttrennung:
Zen·sus, Plural: Zen·sus
Aussprache:
IPA [ˈt͡sɛnzʊs], Plural: [ˈt͡sɛnzuːs]
Bedeutungen:
[1] Demographie: Erhebung demographischer Daten
[2] Staatslehre: Abstufung des Wahlrechts nach Steuerleistung und Vermögen
[3] besonders im Mittelalter: Leistung von Abgaben, Steuern oder Zins
[4] Römisches Reich: die von Zensoren vorgenommene Vermögensschätzung der römischen Bürger
[5] Bibliothekswesen: Verzeichnis aller Exemplare von Frühdrucken (Inkunabeln) in den Bibliotheken
Herkunft:
von lateinisch census „Schätzung der Bürger nach ihrem Vermögen“.
Synonyme:
[1] Schätzung, Volkszählung
[2] Zensuswahlrecht
[3] Abgabe, Pachtzins, Steuerleistung
[4] Vermögensschätzung
Gegenwörter:
[1] Demoskopie, Meinungsumfrage, Volksbefragung
[2] allgemeines Wahlrecht, Mehrheitswahlrecht
Beispiele:
[1] Der Zensus 2011 wird in Deutschland mit einem neuen Verfahren durchgeführt werden: Statt alle Einwohner und Einwohnerinnen zu befragen, wie es bisher bei traditionellen Volkszählungen üblich war, werden bei dem sog. registergestützten Zensus hauptsächlich die in den Registern der Verwaltung vorhandenen Daten genutzt.
[1] Der "registergestützte Zensus" wertet zunächst die Melderegister und andere Verwaltungsregister aus.
[1] Heutzutage begnügen wir uns mit „harten" oder „weichen" Boykotten, Zähler kommen selten zu Schaden; aber wie die Menschen vor vierhundert Jahren wissen wir, daß ein Zensus politisch nie neutral ist, denn wir werden eben nicht nur gezählt, sondern auch klassifiziert.
[2] Das aktive Wahlrecht war an einen Zensus (ein Jahreseinkommen von 150 bis 200 Talern), das passive Wahlrecht an Grundbesitz gebunden.
[2] Schon in der Kolonialzeit waren - trotz eines Zensuswahlrechts - zwischen 50 und 80 Prozent aller erwachsenen weißen Männer wahlberechtigt. Zensus hieß in diesem Fall, dass nur wählen durfte, wer Land in einem bestimmten Wert besaß.
[2] Für das kommunale Wahlrecht setzte das rheinische Bürgertum den Zensus so hoch an, daß die Vertreter der Arbeiterschaft von der Mitwirkung in der Kommunalpolitik ausgeschlossen blieben.
[3] Schon 1248 zahlte Schönbach den Zensus, 15 Schillinge, nach Amöneburg, also an Mainz.
[4] Bei den Römern wurde in der Regel alle fünf Jahre ein Zensus, eine Schätzung der römischen Bürger nach ihrem Vermögen und ihre Einschreibung in fünf Klassen vorgenommen.
[5] Isabelle de Conihout, Bibliothekarin der Pariser Bibliothèque Mazarine, und der Mailänder Einbandforscher Federico Macchi möchten einen Zensus der vergoldeten französischen und italienischen Einbände des 16. Jahrhunderts in deutschen Bibliotheken mit Hilfe der zuständigen Bibliothekare und des AEB erstellen.
Übersetzungen:


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