Richterin
Substantiv, f:

Worttrennung:
Rich·te·rin, Plural: Rich·te·rin·nen
Aussprache:
IPA [ˈʁɪçtəʁɪn]
Bedeutungen:
[1] weibliche Person die die Rechtsprechung ausübt oder bei Gericht Recht spricht; Anwendung von Rechtsgrundsätzen mit verbindlichen Entscheidungen oder Urteilen
Herkunft:
Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Richter mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Beispiele:
[1] Die Richterin verkündete das Urteil.
[1] „Die Richterin dankt Staatsanwaltschaft und Verteidigung - und vertagt auf den 11. September 2014. Dann wird Richterin Masipa ihr Urteil über die Schuld des Angeklagten bekannt geben.“
[1] „Richterin Masipa stellt Staatsanwalt Nel ein paar Fragen - zu den neuen Fotos, den Telefondaten und der Zeitschiene, dann überlässt sie ihm das Wort.“
[1] „Richterin Masipa lauscht aufmerksam den Ausführungen von Barry Roux.“
Übersetzungen:


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