Richterin
Substantiv, f: Worttrennung: Bedeutungen: Übersetzungen:
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Substantiv, f: Worttrennung:
- Rich·te·rin, Plural: Rich·te·rin·nen
Aussprache:
- IPA [ˈʁɪçtəʁɪn]
- [1] weibliche Person die die Rechtsprechung ausübt oder bei Gericht Recht spricht; Anwendung von Rechtsgrundsätzen mit verbindlichen Entscheidungen oder Urteilen
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Richter mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
- [1] Die Richterin verkündete das Urteil.
- [1] „Die Richterin dankt Staatsanwaltschaft und Verteidigung - und vertagt auf den 11. September 2014. Dann wird Richterin Masipa ihr Urteil über die Schuld des Angeklagten bekannt geben.“
- [1] „Richterin Masipa stellt Staatsanwalt Nel ein paar Fragen - zu den neuen Fotos, den Telefondaten und der Zeitschiene, dann überlässt sie ihm das Wort.“
- [1] „Richterin Masipa lauscht aufmerksam den Ausführungen von Barry Roux.“
- englisch: [1] judge
- französisch: [1] juge f
- italienisch: [1] giudice f
- portugiesisch: [1] juíza f
- russisch: [1] судья f
- spanisch: [1] juez f, jueza f
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