anfechten
Verb:

Worttrennung:
an·fech·ten, Präteritum: focht an, Partizip II: an·ge·foch·ten
Aussprache:
IPA [ˈanˌfɛçtn̩]
Bedeutungen:
[1] die Gültigkeit/Rechtmäßigkeit einer Entscheidung anzweifeln und dann dagegen vorgehen
[2] gehoben, übertragen: jemandem Kummer, Sorge bereiten
Herkunft:
Derivation (Ableitung) zum Verb fechten mit dem Derivatem an-
Beispiele:
[1] „Hunderte Händler des unter Gläubigerschutz arbeitenden US-Autobauers Chrysler wollen ihre Vertragsauflösung anfechten.
[1] „Haben Sie am Telefon in einen Vertrag für eine kostenpflichtige Werbesperre eingewilligt, so können Sie diesen anfechten.
[1] „Wegen eines rassistischen Tweets hat ein Gericht Noah Becker 15.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier will das Urteil anfechten.
[1] „[Ex-König] Albert [II. von Belgien] bestreitet weiter die Vaterschaft und lässt nun prüfen, ob er die Entscheidung vor dem obersten Gerichtshof des Landes anfechten wird.“
[2] Das ficht mich nicht an.
[2] Was ficht dich an?
Übersetzungen:


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