Substantiv, m: Worttrennung:
- Wi·der·spruch, Plural: Wi·der·sprü·che
Aussprache:
- IPA [ˈviːdɐˌʃpʁʊx]
- [1] logische Unvereinbarkeit mehrerer gegensätzlicher Informationen
- [2] Äußerung einer gegensätzlichen Meinung
- [3] Recht: Einspruch, [offizielle] Beschwerde, im deutschen Verwaltungsrecht so definiert: in vielen Bundesländern vorgesehener Rechtsbehelf, mit dem der durch einen Verwaltungsakt Beschwerte die Überprüfung der Recht- und Zweckmäßigkeit des Verwaltungsakts durch die Ausgangsbehörde und gegebenenfalls durch die Widerspruchsbehörde überprüfen lässt
- von widersprechen aus wider (=entgegen) und sprechen zusammengesetzt
- [1] Der Artikel hat im dritten Absatz einen Widerspruch.
- [1] Ein dreistimmiges Quintett scheint freilich wohl ein Widerspruch in sich.
- [1] Die Angeklagte verwickelte sich bei der zweiten Befragung in Widersprüche.
- [1] „Die Widersprüche innerhalb der Regierung bleiben nicht verborgen.“
- [2] Mein Vater duldet keinen Widerspruch.
- [2] Wenn du den Vorschlag wirklich machst, musst du dich auf harten Widerspruch gefasst machen.
- [3] Gegen diesen Bescheid können die Betroffenen Widerspruch einlegen.
- englisch: [1] contradiction; [2] protest; [3] appeal
- französisch: [1] contradiction f; [2] opposition f
- italienisch: [1] contraddizione f
- russisch: [1] противоречие n
- spanisch: [1] contradicción f
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