Widerspruch
Substantiv, m:

Worttrennung:
Wi·der·spruch, Plural: Wi·der·sprü·che
Aussprache:
IPA [ˈviːdɐˌʃpʁʊx]
Bedeutungen:
[1] logische Unvereinbarkeit mehrerer gegensätzlicher Informationen
[2] Äußerung einer gegensätzlichen Meinung
[3] Recht: Einspruch, [offizielle] Beschwerde, im deutschen Verwaltungsrecht so definiert: in vielen Bundesländern vorgesehener Rechtsbehelf, mit dem der durch einen Verwaltungsakt Beschwerte die Überprüfung der Recht- und Zweckmäßigkeit des Verwaltungsakts durch die Ausgangsbehörde und gegebenenfalls durch die Widerspruchsbehörde überprüfen lässt
Herkunft:
von widersprechen aus wider (=entgegen) und sprechen zusammengesetzt
Synonyme:
[1] Paradoxon, Antinomie
[2] Einwand, Protest
[3] Gegensätzlichkeit, Kontradiktion
Gegenwörter:
[2] Zustimmung, Einverständniserklärung
Beispiele:
[1] Der Artikel hat im dritten Absatz einen Widerspruch.
[1] Ein dreistimmiges Quintett scheint freilich wohl ein Widerspruch in sich.
[1] Die Angeklagte verwickelte sich bei der zweiten Befragung in Widersprüche.
[1] „Die Widersprüche innerhalb der Regierung bleiben nicht verborgen.“
[2] Mein Vater duldet keinen Widerspruch.
[2] Wenn du den Vorschlag wirklich machst, musst du dich auf harten Widerspruch gefasst machen.
[3] Gegen diesen Bescheid können die Betroffenen Widerspruch einlegen.
Übersetzungen:


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