fahrlässig
Adjektiv:

Worttrennung:
fahr·läs·sig, Komparativ: fahr·läs·si·ger, Superlativ: am fahr·läs·sigs·ten
Aussprache:
IPA [ˈfaːɐ̯lɛsɪç], [ˈfaːɐ̯lɛsɪk]
Bedeutungen:
[1] sorglos, unbedacht
[2] Strafrecht: unbeabsichtigte Art und Weise einer strafbaren Handlung oder Unterlassung bei gegebener Einsichtsfähigkeit:
[a] die notwendige Sorgfalt oder Sorgfaltspflicht außer Acht lassend
[b] negative Folgen als möglich erachtend
[3] deutsches Zivilrecht: die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lassend
Herkunft:
abgeleitet von mittelhochdeutsch varn lâჳen „gehen lassen, geschehen lassen, vernachlässigen“
Synonyme:
[1] nachlässig, sorglos, unbedacht, unvorsichtig
[2] unachtsam
Gegenwörter:
[1] absichtlich, sorgsam
[2] vorsätzlich, wissentlich
[3] vorsätzlich
Beispiele:
[1] Der kranke Müller war seinem Wärter, dem man schuld gab, daß er fahrlässig gewesen und eingeschlafen sei, entkommen und hatte seinem Leben in einem Anfall von Verzweiflung ein Ende gemacht.
[1] Michelangelos Freunde meinten also, er habe die Angelegenheit fahrlässig betrieben und hätte auf der Stelle in Rom mit dem Agenten des Herzogs verhandeln sollen.
[1] Selbst der Fensterrahmen hat man nicht geschont, an anderen Orten die im Übermut oder fahrlässig zerbrochenen Scheiben durch in die Lücken gestopfte Lumpen oder vorgeklebtes Papier zu ersetzen gesucht.
[2] Fahrlässig handelt, wer die Sorgfalt außer acht läßt, zu der er nach den Umständen verpflichtet und nach seinen geistigen und körperlichen Verhältnissen befähigt ist und die ihm zuzumuten ist, und deshalb nicht erkennt, daß er einen Sachverhalt verwirklichen könne, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht.
[3] Der Schuldner hat die Unmöglichkeit der Leistung fahrlässig herbeigeführt.
Übersetzungen:


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