Revision
Substantiv, f:

Worttrennung:
Re·vi·si·on, Plural: Re·vi·si·o·nen
Aussprache:
IPA [ʁeviˈzi̯oːn]
Bedeutungen:
[1] das Revidieren; Überprüfung von Gegenständen, Zuständen oder Prozessen
[2] das Revidieren; Änderung nach gründlicher Prüfung
[3] Recht: Rechtsmittel, mit dem ein Urteil – anders als in der Berufung – nur auf Rechtsfehler überprüft wird
[4] Wirtschaft: betriebswirtschaftliche Überprüfung von aktenkundigen Unternehmensvorgängen
Herkunft:
  • etymologisch:
von lateinisch revisio zu lateinisch revisum, 2. Partizip von: revidere
  • strukturell:
Zusammengesetzt aus dem Verb revidieren und dem Suffix -ion
Synonyme:
[1] Check-up, Durchsuchung, Inspektion, Kontrolle, Überprüfung, Untersuchung
österreichische Amtssprache: Einschau
besonders Technik: Check, Durchchecken
[2] Abänderung, Korrektur, Richtigstellung, Überarbeitung, Umgestaltung, Verbesserung, Vervollkommnung
bildungssprachlich: Modifikation
bildungssprachlich, Fachsprache: Modifizierung
[4] Nachschau
Gegenwörter:
[3] Berufung, Beschwerde, Einspruch, Widerspruch
Beispiele:
[1] Die Abrechnungen der Krankenkassen werden von der Rezeptprüfstelle einer Revision unterzogen.
[2] Nach der Revision des Vertrages wurde er unterschrieben.
[3] „Das Gericht kam damals zu dem Schluss, dass es sich allenfalls um eine neonazistische "Bande", aber nicht um eine kriminelle Vereinigung gehandelt habe. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Revision ein.“
[4] „Die Qualität der Aufgabenerfüllung der Internen Revision als einem wichtigem Baustein des Überwachungssystems eines Unternehmens kann so erhöht werden.“
Übersetzungen:


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