ausschließen
Verb:

Worttrennung:
aus·schlie·ßen, Präteritum: schloss aus, Partizip II: aus·ge·schlos·sen
Aussprache:
IPA [ˈaʊ̯sˌʃliːsn̩]
Bedeutungen:
[1] jemanden durch Schließen von Eingängen zum Draußenbleiben zwingen
[2] reflexiv, sich ausschließen: sich versehentlich die Möglichkeit nehmen, wieder ins Innere zu gelangen, zum Beispiel, weil man seinen Schlüssel vergessen hat
[3] jemanden aus einer Gruppe oder von einem Ereignis fernhalten; dafür sorgen, dass jemand nicht dabei ist
[4] abstrakt: einen Sachverhalt für unmöglich ansehen; in der Verneinung: für möglich erachten, dass ein genannter Sachverhalt vorliegen könnte
Herkunft:
zusammengesetzt aus dem Präfix aus- und dem Verb schließen
Synonyme:
[1] aussperren
[3] abkanzeln, verbannen
[4] verneinen
Gegenwörter:
[3] mit einbeziehen
[4] vermuten
Beispiele:
[1] Ich habe den Hund jetzt ausgeschlossen.
[2] Sie hatte sich ausgeschlossen und musste die Nacht im Gartenhaus verbringen.
[3] Die Aufdeckung ihrer kriminellen Machenschaften führte dazu, dass man sie aus der Partei ausschloss.
[4] Einen Krieg zwischen Nord- und Südkorea schließe ich aus.
[4] Es ist nicht ausgeschlossen, dass hier ein Zusammenhang existiert.
Übersetzungen:


Dieser Text ist aus der Wiktionary und ist unter der Lizenz CC BY-SA 3.0 license | Terms and conditions | Privacy policy 0.002
Deutsch Wörterbuch