anzeigen
Verb:

Worttrennung:
an·zei·gen, Präteritum: zeig·te an, Partizip II: an·ge·zeigt
Aussprache:
IPA [ˈanˌt͡saɪ̯ɡn̩], [ˈanˌt͡saɪ̯ɡŋ̩]
Bedeutungen:
[1] transitiv: der Polizei oder Staatsanwaltschaft eine von jemandem verübte Straftat mitteilen
[2] transitiv:
[a] in einer Zeitung, Zeitschrift oder Ähnlichem, eine private, geschäftliche oder amtliche Mitteilung veröffentlichen
[b] in Kenntnis setzen
[3] transitiv: Auskunft über den Stand von etwas geben
Herkunft:
Ableitung zu dem Verb zeigen mit dem Präfix an-
Synonyme:
[1] Anzeige erstatten, Strafanzeige erstatten, Luxemburg: Protokoll errichten; Schweiz, Liechtenstein: verzeigen
[2a] annoncieren, inserieren
Beispiele:
[1] Das Opfer zeigte den Täter bei der Polizei an.
[2a] Durch eine Annonce zeigte der Arzt den Umzug seiner Praxis an.
[2b] Durch einen Anruf zeigte er seinen Besuch an.
[3] Das Parkleitsystem zeigt an, in welchen Parkhäusern es freie Plätze gibt.
[3] Das Display auf meinem Telefonapparat zeigt mir an, dass du versucht hast, mich anzurufen.
Redewendungen:
[1] Österreich, Südostdeutschland: jemanden auf freiem Fuß anzeigen
Übersetzungen:


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